Um den Führerschein zu erhalten, müssen diverse Formulare, Kurse und Prüfungen gemeistert werden. Wir haben für dich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammen gestellt, damit du dich schon bald allein hinters Steuer setzen darfst.



Bis zum Erhalt des definitiven Führerscheins sind acht Schritte notwenig. Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:

Schritt 1: Nothilfekurs besuchen

Als ersten Schritt auf dem Weg zum Führerschein musst du den obligatorischen Nothelferkurs absolvieren. Im Nothelferkurs lernst du lebensrettende Sofortmassnahmen richtig anzuwenden. Das hilft dir dabei, in Notfallsituationen souverän Erste Hilfe zu leisten.

Der Nothilfekurs dauert zehn Stunden und findet üblicherweise am Freitagabend und Samstag statt. Während den Schulferien und an Feiertag finden bei der Rettungsschule Zentralschweiz zusätzliche Kurse statt. Um den Kurs zu besuchen, ist kein Vorwissen notwendig. Nachdem du den Kurs absolviert hast, erhältst du einen Nothilfeausweis, der sechs Jahre gültig ist.

Wichtig

Den Nothilfekurs musst du bei einer dazu anerkannten Organisation absolvieren. Aber keine Sorge - wir von der Rettungsschule Zentralschweiz sind anerkannt. Wenn nichts anderes vermerkt ist, kostet der Nothilfekurs 130.- Franken. Die Kurse kannst du in den Städten Aarau, Willisau, Luzern, Sursee, Schwyz, Stans und Zofingen besuchen. Hier lang zur Kursübersicht.

Schritt 2: Lernfahrausweis beantragen

Frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag kannst du das Gesuch für den Lernfahrausweis stellen. Das Formular zum Beantragen des Lernfahrausweises findest du auf der Internetseite des Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

 Gehe wie folgt vor

  • Fülle das Formular wahrheitsgetreu aus.
  • Mach den Sehtest bei einem diplomierten Optiker oder Arzt. Wichtig: Nimm das Formular mit!
  • Lege ein farbiges Passfoto, deinen Nothelfer-Ausweis sowie die Identitätskarte oder den Ausländerausweis bereit.
  • Sind alle Unterlagen bereit, musst du persönlich zum Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle bringen, damit deine Personalien bestätigt werden können.

 Wichtig

Nimm alle Dokumente im Original mit, da Kopien nicht anerkannt werden.

Die Behörden werden anschliessend dein Gesuch bestätigen.

Schritt 3: Theorieprüfung ablegen

Sobald du die schriftliche Bestätigung erhalten hast, darfst du dich online oder auf den Strassenverkehrsamt zur Theorieprüfung anmelden.

Die theoretische Prüfung legst du am Computer im Prüfungslokal ab. Es werden 50 Multiple-Choice Fragen gestellt. Um die Prüfung zu bestehen, darfst du nicht mehr als 15 Fehler haben.

Es ist daher empfehlenswert, dass du dich auf die Prüfung vorbereitest, zum Beispiel mit Apps oder Onlinekursen.

Nach bestandener Prüfung wird dir der Lernfahrausweis zugesendet. Dieser ist zwei Jahre gültig und berechtigt dich, begleitete Fahrten mit einem Fahrlehrer, einer Fahrlehrerin oder einer Begleitperson zu absolvieren. 

Schritt 4: Fahrstunden nehmen

Beim Üben mit einer professionellen Fahrlehrperson lernst du das regelkonforme Fahren und kannst dir unter Aufsicht jene Automatismen aneignen, die benötigt werden, um später das Auto allein lenken zu können.

Wenn du private Lernfahren absolvierst, muss deine Begleitperson seit mindestens drei Jahres im Besitz eines Führerscheins sein und darf diesen nicht mehr auf Probe haben. Zudem muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein.

Schritt 5: Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen

Parallel zur Fahrausbildung musst du am Verkehrskundeunterricht (VKU) teilnehmen. Das ist ein obligatorischer 8-stündiger Kurs, den du absolvieren musst, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Übrigens

Wusstest du, dass du bei der Rettungsschule Zentralschweiz sowohl den Nothelferkurs als auch den VKU absolvieren kannst? Nein, dann geh hier lang zur VKU-Kursübersicht.

Treuerabatt

Wer bereits den Nothilfekurs bei der Rettungssschule Zentralschweiz absolviert hat, erhält bei der Teilnahme am VKU 20.- Fr. Treuerabatt.

Schritt 6: Praktische Prüfung ablegen

Sobald du die Prüfungsreife erreicht hast, kannst du dich von deiner Fahrlehrperson zur Prüfung anmelden lassen.

Wichtig

  • Personen bis 19 Jahre müssen eine Lernphase von mindestens einem Jahr absolvieren und während dieser Zeit den lernfahrausweis besitzen. Erst danach dürfen sie die praktische Führerprüfung ablegen.
  • Personen ab 19 Jahren müssen keine Lernphase von 12 Monaten absolvieren, sondern dürfen die praktische Prüfung absolvieren, sobald die Prüfungsreife erreicht ist.

Bei der praktischen Führerprüfung Während etwa 45 Minuten prüft der Experte des Strassenverkehrsamt deine Fähigkeiten. Die Prüfungsfahrt umfasst Aufgaben wie das Fahren im Verkehr, das Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen.

Schritt 7: WAB-Kurs besuchen

Sobald du die praktische Prüfung bestanden hast, erhältst du für drei Jahre den provisorischen Führerausweis. Wer als Neulenker zwei grobe Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz begeht, dem wird der Führerschein entzogen.

Nach Erhalt des provisorischen Führerscheins, musst du innerhalb der nächsten 12 Monte den obligatorischen WAB-Kurs absolvieren. Das ist ein 1-tägiger Kurs für Neulenker. Dabei lernst du gefährliche Verkehrssituationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Zudem lernst und übst du einen ökologischen Fahrstil zu entwickeln.

Schritt 8: Probezeit absolvieren

Wenn du den WAB-Kurs erfolgreich bestanden hast, kannst du nach der 3-jährigen Probezeit den unbefristeten Führerausweis beantragen.